Gehörschutz


Wir bieten Ihnen individuelle Gehörschutz-Lösungen an.

Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.

 

 

 

 

 

 

 

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Für Kinder mit Paukenröhrchen  bieten wir maßgefertigten Schwimmschutz aus Silikon an.

Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.



Arten von Gehörschutz

Es gibt viele verschiedene Arten von Gehörschutz, die für verschiedene Situationen geeignet sind.

Jeder Gehörschutz wird individuell angefertigt.

 

Die Arten von Gehörschutz sind:

- Jäger-Gehörschutz:  hat einen speziellen Filter gegen Impulsschall (Knall eines Gewehrs)

- Industrie- und Hobby-Gehörschutz aus Silikon: mit speziellen Filtern ausgestattet, die Geräusche dämmen aber       Sprache verständlich lassen

- In-Ear-Geräte für Musiker: blockieren die Geräusche effektiv, und lassen sich mit individuellen Kopfhörern               verbinden

- Schlafschutz gegen Geräusche von außen (Schnarchen, Lärm, etc.)

- Schwimm-und Spritzwasserschutz: Besonders gut für Schwimmer (auch für Kinder mit Paukenröhrchen)

- Hobby-Gehörschutz: Für jede Situation, für Piloten, Motorradfahrer oder Handwerker

 

Jeder Gehörschutz von uns ist maßgefertigt und somit perfekt an Ihre Ohren angepasst. Das Material ist von seiner Härte (gemessen in Shore) so abgestimmt, dass er für die Situation besonders gut geeignet ist.

Unser maßgefertigter Gehörschutz passt auch besonders gut bei Ohren, bei denen herkömmliche Ohrstöpsel aus Schaumstoff nicht gut sitzen.


 

 

Für den spontanen Bedarf halten wir auch Standard-Gehörschutz für Erwachsene und Kinder bereit.

 

Pluggerz Gehörschutz ist der beste Einstieg in den professionellen Gehörschutz mit wieder verwendbaren Ohrstöpseln. Pluggerz hat für jede Aktivität oder Situation den idealen Ohrstöpsel. Von Motorradfahren, Reisen & Arbeiten über Musizieren, Ausgehen oder Festivals bis hin zum ungestörten Schlafen.


Was ist 'Lärm'?

Generell lässt sich sagen: Je stärker Geräusche sind, desto mehr empfinden Menschen sie als unangenehm. Der wichtigste Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Lärm ist daher der Schalldruckpegel. Gemessen wird er in Dezibel (dB). Gerade bei geringem Schalldruck entscheidet aber die Art des Geräusches und die individuelle Wahrnehmung, ob etwas als Lärm empfunden wird.

Unangenehme Störungen zeigen sich in messbaren, körperlichen Stress-Reaktionen. So können auch Geräusche von 25 dB bereits zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen, wenn sie als belästigend wahrgenommen werden.

 

Lärmarten

Zur Einschätzung der Auswirkungen von Lärm ist auch wichtig wie lange Menschen Lärm welchen Schalldrucks ausgesetzt sind. Man unterscheidet kontinuierlichen Lärm – etwa von Maschinen wie Pumpen oder Gebläsen – von so genanntem intermittierendem Lärm – wie ein Flugzeugstart oder das Klingeln des Weckers. Sehr kurze Geräusche wie Schüsse oder Explosionen werden als Impulslärm bezeichnet.



Die gesetzlichen Grundlagen: Am Lärmarbeitsplatz

Ab 80 dB(A) Expositionspegel am Arbeitsplatz muss Mitarbeitenden laut Gesetzgebung ein geeigneter Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Ab 85 dB(A) muss ein Gehörschutz zwingend getragen werden. Bereits Menschen mit beginnendem Hörverlust sind laut TRLV Lärm 3, 6.6 besonders gefährdet und daher auch besonders zu schützen. Ein maßangefertigter Gehörschutz ist hierbei unumgänglich.

Durch Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) wird Gehörschutz der Kategorie III zugeordnet. Durch die deutlich angestiegenen Anforderungen an Gehörschutzprodukte steigt die Produktqualität und Sicherheit deutlich an. Die überwachungspflichtige PSA stellt sicher, dass Hersteller und Händler die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Gehörschutzprodukte müssen nach der PSA-Verordnung zertifiziert sein, um sicherzustellen, dass die Produkte den neusten Regularien entsprechen. Durch die vorgeschriebene Funktionsprüfung ist ein bestmöglicher Schutz des Gehörschutzträgers gewährleistet. Jährliche Unterweisungen mit Übungen sensibilisieren für den korrekten Umgang mit dem Gehörschutz.utz)

 

Rechtsgrundlagen

• LärmVibrationsArbSchV

• TRLV Lärm 3, 6.6 „Gehörschutz für besonders gefährdete Gruppen“

• BGR/GUV-R 194 „Benutzung von Gehörschutz“

• PLL „Einsatz von Hörgeräten im Lärmbereich“

• PLL „Einsatz von Otoplasten im Lärmbereich“

• Königsteiner Empfehlung für Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit

• Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) v. 15.03.2012

• Rahmenvereinbarung zwischen DGUV und der Bundesinnung der Hörakustiker (VbgHG)


Mit folgenden Otoplastiklaboren arbeiten wir zusammen: